Zugangsvoraussetzungen
Bewerber für die Ausbildung sollten folgende Kriterien / Bewerbungsvorgaben erfüllen:
- Sozialpädagogische oder beratende Ausbildung
oder - Mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
 - Mindestens mittlerer Schulabschluss
 - Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen
 - Mindestalter 23 Jahre
 
Ausnahmefälle sind möglich, sollten aber direkt mit der Kursleitung besprochen werden. Für Interessierte, die die Zugangsvoraussetzungen nicht unmittelbar erfüllen, wird ein >>> Seminar zur Einstiegsqualifikation angeboten.
Bewerbung
Für die Bewerbung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen
- Bewerbungsbögen (inklusive Lichtbild)
 - Schul- und Ausbildungszeugnisse
 - Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
 
Bitte adressieren an:
Elisabeth Neumann
IGNIS Akademie
Kanzler-Stürtzel-Straße 2
97318 Kitzingen
E-Mail: Elisabeth Neumann
Sie können die Bewerbungsbögen über “für Anfragen” oben auf dieser Seite oder direkt bei Elisabeth Neumann bestellen.
Nach Eingang ihrer Bewerbung werden Sie von uns zu einem Bewerbungsgespräch nach Kitzingen eingeladen.
Wir würden uns freuen, Sie in unserem nächsten Ausbildungskurs begrüßen zu dürfen!
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung umfasst 24 Wochenenden über einen Zeitraum von gut zwei Jahren.
Zeitlicher Rahmen der Wochenenden:
Freitag         14:00 – 21:30 Uhr
Samstag       09:00 – 19:00 Uhr
Sonntag       09:00 – 11:30 Uhr
Neben der Arbeit in der Ausbildungsgruppe vor Ort ist es Teil der Ausbildung, dass sich die Teilnehmer während der Ausbildungszeit zu drei „Peergruppentreffen“ zusammenschließen, die der Intervision und der fachlichen Nacharbeit dienen. Das Peergruppentreffen kann in den Räumen der IGNIS Akademie durchgeführt werden.
Zertifikat und Prüfungsleistungen
Die Ausbildung endet mit dem Zertifikat „Christlicher Kinder- und Jugendberater” / “Christliche Kinder- und Jugendberaterin“ oder Sie schließen als Seelsorgerliche Begleiterin/Seelsorgerlicher Begleiter für Kinder und Jugendliche ab.
Die Prüfungsleistungen können bis zum Abschluss der Ausbildung und in den zwei darauf folgenden Jahren erbracht werden. Folgende Prüfungsleistungen sind einzubringen:
Christlicher Jugendberater / Christliche Jugendberaterin (IGNIS)
- Teilnahme an mindestens 21 WE (20 WE bei vorheriger Teilnahme bei “Lichtblicke”)
 - Teilnahme an allen Supervisionswochenenden
 - Selbsterfahrung 30 Ust. á 45 Min.
 - Teilnahme an drei Peergruppentreffen
 - Insgesamt mindestens 90 Beratungsstunden zu je 45 Min. Dauer. Davon 5 Beratungsverläufe mit je mindestens 5 Sitzungen und mindestens einer Supervision pro Verlauf.
 - Abgabe von zwei schriftlichen Fallanalysen
 - mündliche Prüfung spätestens zwei Jahre nach Kursabschluss
 
Seelsorgerliche BegleiterIn für Kinder und Jugendliche (IGNIS)
- Teilnahme an mindestens 21 WE (20 WE bei vorheriger Teilnahme bei “Lichtblicke”)
 - Teilnahme an drei Supervisionswochenenden
 - Selbsterfahrung 20 Ust. á 45 Min.
 - Teilnahme an drei Peergruppentreffen
 - Insgesamt mindestens 30 Beratungsstunden zu je 45 Min. Dauer. Davon 3 Beratungsverläufe mit je mindestens 5 Sitzungen und mindestens einer Supervision pro Verlauf.
 - Abgabe von einer schriftlichen Fallanalyse
 
Zertifizierung bei ACC und dem DGfB
Die Stundenanzahl und der Inhalt des Kurses sind so konzipiert, dass eine Akkreditierung bei der Association of Christian Councelors Deutschland (ACC; https://www.acc-deutschland.org/ ) und damit auch bei der deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) möglichst einfach zu beantragen ist.
Amtsärztliche Überprüfung
In Deutschland unterliegt der therapeutische Beruf einer sinnvollen Reglementierung. Therapeutisch arbeiten darf nach der derzeitigen Gesetzgebung nur, wer eine entsprechende Zulassung besitzt. Neben der sozialrechtlichen und kassenärztlichen Approbation ist die Zulassung nach dem Heilpraktiker Gesetz die zweite Möglichkeit, therapeutische Behandlung anzubieten. Informationen dazu erhalten Sie im Kurs.
	

