Glaube, Psychologie, Leben

Eltern, Kinder und Jugendliche

Ausbildung zum/zur Christlichen Kinder- und JugendberaterIn

Zugangsvoraussetzungen

Wollen Sie sich für die Ausbildung in christlicher Kinder- und Jugendberatung bewerben, sollten Sie folgende Bewerbungsvorgaben erfüllen:

  • Sozialpädagogische oder beratende Ausbildung
  • oder mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • mindestens mittlerer Schulabschluss
  • Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Mindestalter 23 Jahre

Ausnahmen sind in einzelnen Fällen möglich, bitte setzen Sie sich mit der Kursleitung in Verbindung.

 

Bewerbung

Für die Bewerbung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen

  • Bewerbungsbögen (inklusive Lichtbild)
  • Schul- und Ausbildungszeugnisse
  • Referenz der Gemeindeleitung/ geistlichen Leitung / geistlichen Begleitung
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Bitte adressieren an:

Annette Soldan
IGNIS Akademie
Kanzler-Stürtzel-Straße 2
97318 Kitzingen

E-Mail: annette.soldan@ignis.de

Sie können die Bewerbungsbögen über “für Anfragen” oben auf dieser Seite oder direkt bei Annette Soldan bestellen.

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung umfasst 24 Wochenenden über einen Zeitraum von gut zwei Jahren.

Zeitlicher Rahmen der Wochenenden:

Freitag         14:00 – 21:30 Uhr

Samstag       09:00 – 19:00 Uhr

Sonntag       09:00 – 11:30 Uhr

Neben der Arbeit in der Ausbildungsgruppe vor Ort ist es Teil der Ausbildung, dass sich die Teilnehmer während der Ausbildungszeit zu drei „Peergruppentreffen“ zusammenschließen, die der Intervision und der fachlichen Nacharbeit dienen. Das Peergruppentreffen kann in den Räumen der IGNIS – Akademie durchgeführt werden.

 

Zertifikat und Prüfungsleistungen

Die Ausbildung endet mit dem Zertifikat „Christlicher Kinder- und Jugendberater” / “Christliche Kinder- und Jugendberaterin“ oder Sie schließen als Seelsorgerliche Begleiterin/Seelsorgerlicher Begleiter für Kinder und Jugendliche ab.

Die Prüfungsleistungen können bis zum Abschluss der Ausbildung und in den zwei darauf folgenden Jahren erbracht werden. Folgende Prüfungsleistungen sind einzubringen:

Christlicher Jugendberater / Christliche Jugendberaterin (IGNIS)

  • Teilnahme an mindestens 21 WE (20 WE bei vorheriger Teilnahme bei “Lichtblicke”)
  • Teilnahme an allen Supervisionswochenenden
  • Selbsterfahrung 30 Ust. á 45 Min.
  • Teilnahme an drei Peergruppentreffen
  • Insgesamt mindestens 90 Beratungsstunden zu je 45 Min. Dauer. Davon 5 Beratungsverläufe mit je mindestens 5 Sitzungen und mindestens einer Supervision pro Verlauf.
  • Abgabe von zwei schriftlichen Fallanalysen
  • mündliche Prüfung spätestens zwei Jahre nach Kursabschluss

Seelsorgerliche BegleiterIn für Kinder und Jugendliche (IGNIS)

  • Teilnahme an mindestens 21 WE (20 WE bei vorheriger Teilnahme bei “Lichtblicke”)
  • Teilnahme an drei Supervisionswochenenden
  • Selbsterfahrung 20 Ust. á 45 Min.
  • Teilnahme an drei Peergruppentreffen
  • Insgesamt mindestens 30 Beratungsstunden zu je 45 Min. Dauer. Davon 3 Beratungsverläufe mit je mindestens 5 Sitzungen und mindestens einer Supervision pro Verlauf.
  • Abgabe von einer schriftlichen Fallanalyse

Zertifizierung bei ACC und dem DGfB

Die Stundenanzahl und der Inhalt des Kurses sind so konzipiert, dass eine Akkreditierung bei der Association of Christian Councelors  Deutschland (ACC; https://www.acc-deutschland.org/ ) und damit auch bei der deutschen Gesellschaft für Beratung (DGfB) möglichst einfach zu beantragen ist.

 

Amtsärztliche Überprüfung

In Deutschland unterliegt der therapeutische Beruf einer sinnvollen Reglementierung. Therapeutisch arbeiten darf nach der derzeitigen Gesetzgebung nur, wer eine entsprechende Zulassung besitzt. Neben der sozialrechtlichen und kassenärztlichen Approbation ist die Zulassung nach dem Heilpraktiker Gesetz die zweite Möglichkeit, therapeutische Behandlung anzubieten. Informationen dazu erhalten Sie im Kurs.